Mecklenburg-Vorpommern › Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ›Priborn
Hebesätze Priborn
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Priborn beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wo Priborn im Vergleich steht
Der Wert von 330 % ordnet Priborn im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 76 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 606-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Priborn im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Priborn | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Priborn auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Priborn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Priborn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenhof | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Briggow | 330 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Stuer | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Woggersin | 330 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Wulkenzin | 330 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Priborn an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Priborn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Priborn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Priborn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Priborn?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Priborn?
Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Priborn hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Priborn liegt 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Priborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.