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Hebesätze Pottenstein
In Pottenstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Pottenstein bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Pottenstein im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 547-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Pottenstein ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pottenstein | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bayreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pottenstein auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Pottenstein
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pottenstein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Fichtelberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Mehlmeisel | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Plankenfels | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Speichersdorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Mistelgau | 360 % | +10 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Pottenstein in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pottenstein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Pottenstein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pottenstein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pottenstein?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pottenstein?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Pottenstein hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bayreuth von 380 % liegt Pottenstein 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Pottenstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.