Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Bayreuth Mehlmeisel

Hebesätze Mehlmeisel

Landkreis Bayreuth · AGS 09472164 · 1.319 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mehlmeisel gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Mehlmeisel im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Mehlmeisel im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.730-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Mehlmeisel vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mehlmeisel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mehlmeisel 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bayreuth 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mehlmeisel auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Mehlmeisel mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mehlmeisel Grundsteuer B
Fichtelberg 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Plankenfels 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pottenstein 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Speichersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Mistelgau 360 % +10 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Mehlmeisel anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Mehlmeisel beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Mehlmeisel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Mehlmeisel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mehlmeisel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mehlmeisel?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mehlmeisel?

Mehlmeisel setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mehlmeisel hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bayreuth von 380 % liegt Mehlmeisel 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mehlmeisel per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mehlmeisel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.