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Hebesätze Pörnbach
320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pörnbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Wie Pörnbach zum Landesdurchschnitt liegt
Pörnbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.249-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Pörnbach im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pörnbach | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pörnbach auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Pörnbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pörnbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Baar-Ebenhausen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Ernsgaden | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Geisenfeld | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Gerolsbach | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Münchsmünster | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Was die Gewerbesteuer in Pörnbach konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pörnbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pörnbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pörnbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pörnbach?
In Pörnbach gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pörnbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Pörnbach hoch?
Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 %. Pörnbach liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Pörnbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.