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Hebesätze Pleß
In Pleß gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Pleß bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Pleß im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.971-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Pleß im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pleß | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Unterallgäu | 310 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pleß auf Platz 50, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Pleß mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pleß | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kirchhaslach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Trunkelsberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Lachen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
| Böhen | 330 % | −20 Prozentpunkte | 350 % |
| Buxheim | 330 % | −20 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Pleß an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Pleß beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Pleß selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pleß noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pleß
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pleß?
In Pleß gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pleß?
Pleß setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pleß hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 310 %. Pleß liegt 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Pleß per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.