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Bayern Landkreis Unterallgäu Kirchhaslach

Hebesätze Kirchhaslach

Landkreis Unterallgäu · AGS 09778157 · 1.381 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kirchhaslach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Kirchhaslach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchhaslach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.688-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kirchhaslach vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchhaslach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchhaslach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Unterallgäu 310 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchhaslach auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kirchhaslach

Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchhaslach Grundsteuer B
Pleß 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Trunkelsberg 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Lachen 340 % −10 Prozentpunkte 360 %
Böhen 330 % −20 Prozentpunkte 350 %
Buxheim 330 % −20 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kirchhaslach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kirchhaslach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kirchhaslach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchhaslach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchhaslach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchhaslach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchhaslach hoch?

Kirchhaslach liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Unterallgäu von 310 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kirchhaslach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kirchhaslach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.