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Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Pfungstadt

Hebesätze Pfungstadt

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432018 · 25.346 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pfungstadt, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
670 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
670 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pfungstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 670 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Pfungstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pfungstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 43-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Pfungstadt im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pfungstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pfungstadt 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfungstadt auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pfungstadt Grundsteuer B
Babenhausen 400 % 0 Prozentpunkte 645 %
Erzhausen 400 % 0 Prozentpunkte 630 %
Fischbachtal 400 % 0 Prozentpunkte 740 %
Groß-Bieberau 400 % 0 Prozentpunkte 640 %
Roßdorf 400 % 0 Prozentpunkte 740 %

Gewerbesteuer in Pfungstadt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Pfungstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pfungstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfungstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfungstadt?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfungstadt?

670 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pfungstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Darmstadt-Dieburg von 400 % liegt der Satz von Pfungstadt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Pfungstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pfungstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.