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Hebesätze Pfronten
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pfronten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wo Pfronten im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Pfronten im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 293-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Pfronten ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pfronten | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ostallgäu | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfronten auf Platz 42, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Pfronten liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pfronten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Osterzell | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Roßhaupten | 340 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Seeg | 340 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Aitrang | 330 % | −20 Prozentpunkte | 410 % |
| Buchloe | 330 % | −20 Prozentpunkte | 370 % |
Was der Hebesatz in Pfronten in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pfronten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Pfronten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Pfronten
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 8.360.339 Euro | 1.088 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 726.575 Euro | 95 Euro |
| Grundsteuer B | 1.312.681 Euro | 171 Euro |
| Grundsteuer A | 22.394 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.687 | |
Je Einwohner flossen Pfronten im Berichtsjahr 2024 1.088 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfronten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfronten?
In Pfronten gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfronten?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pfronten hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Pfronten liegt 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Pfronten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.