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Hebesätze Pförring
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pförring aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Eichstätt liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Pförring zum Landesdurchschnitt liegt
Pförring liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 746-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Pförring im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pförring | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eichstätt | 330 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pförring auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Pförring mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pförring | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Böhmfeld | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Denkendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eitensheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Gaimersheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
| Lenting | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Pförring an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Pförring beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Pförring selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pförring noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pförring
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pförring?
In Pförring gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pförring?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pförring hoch?
Pförring liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Eichstätt von 330 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Pförring legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.