Bayern › Landkreis Eichstätt ›Böhmfeld
Hebesätze Böhmfeld
Böhmfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Eichstätt liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Böhmfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Böhmfeld im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.478-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Böhmfeld vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Böhmfeld | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eichstätt | 330 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Böhmfeld auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Böhmfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Böhmfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Denkendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eitensheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Gaimersheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
| Lenting | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Pförring | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Böhmfeld anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Böhmfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Böhmfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Böhmfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Böhmfeld?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Böhmfeld?
Böhmfeld setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Böhmfeld hoch?
Böhmfeld liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Eichstätt von 330 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Böhmfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.