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Bayern Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hebesätze Pfaffenhofen a.d.Ilm

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm · AGS 09186143 · 26.757 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pfaffenhofen a.d.Ilm, St

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pfaffenhofen a.d.Ilm aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wo Pfaffenhofen a.d.Ilm im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Pfaffenhofen a.d.Ilm im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.937 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 43-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Pfaffenhofen a.d.Ilm im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pfaffenhofen a.d.Ilm, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pfaffenhofen a.d.Ilm 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 320 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfaffenhofen a.d.Ilm auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt

Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pfaffenhofen a.d.Ilm Grundsteuer B
Hohenwart 360 % −30 Prozentpunkte 360 %
Manching 350 % −40 Prozentpunkte 310 %
Reichertshausen 350 % −40 Prozentpunkte 380 %
Rohrbach 340 % −50 Prozentpunkte 320 %
Baar-Ebenhausen 320 % −70 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Pfaffenhofen a.d.Ilm selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pfaffenhofen a.d.Ilm noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfaffenhofen a.d.Ilm

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfaffenhofen a.d.Ilm?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm hoch?

Gemessen am Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm von 320 % liegt der Satz von Pfaffenhofen a.d.Ilm 70 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Pfaffenhofen a.d.Ilm legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Pfaffenhofen a.d.Ilm
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.