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Bayern Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Hohenwart

Hebesätze Hohenwart

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm · AGS 09186128 · 4.879 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hohenwart, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hohenwart beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Hohenwart im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Hohenwart im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 605-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hohenwart im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenwart, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenwart 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 320 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenwart auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Hohenwart

Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenwart Grundsteuer B
Manching 350 % −10 Prozentpunkte 310 %
Reichertshausen 350 % −10 Prozentpunkte 380 %
Rohrbach 340 % −20 Prozentpunkte 320 %
Pfaffenhofen a.d.Ilm 390 % +30 Prozentpunkte 380 %
Baar-Ebenhausen 320 % −40 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Hohenwart an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Hohenwart selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenwart noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenwart

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenwart?

In Hohenwart gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenwart?

360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenwart hoch?

Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 %. Hohenwart liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hohenwart. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hohenwart
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.