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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Petershagen/Eggersdorf

Hebesätze Petershagen/Eggersdorf

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064380 · 15.802 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Petershagen/Eggersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Petershagen/Eggersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Petershagen/Eggersdorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Petershagen/Eggersdorf vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Petershagen/Eggersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Petershagen/Eggersdorf 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Petershagen/Eggersdorf auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Petershagen/Eggersdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Petershagen/Eggersdorf Grundsteuer B
Beiersdorf-Freudenberg 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Bliesdorf 310 % 0 Prozentpunkte 395 %
Rehfelde 310 % 0 Prozentpunkte 390 %
Heckelberg-Brunow 313 % +3 Prozentpunkte 394 %
Fichtenhöhe 315 % +5 Prozentpunkte 405 %

Wie viel Gewerbesteuer in Petershagen/Eggersdorf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Petershagen/Eggersdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Petershagen/Eggersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Petershagen/Eggersdorf?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Petershagen/Eggersdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Petershagen/Eggersdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 % liegt der Satz von Petershagen/Eggersdorf 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Petershagen/Eggersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Petershagen/Eggersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.