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Hebesätze Penzberg
Penzberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Penzberg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Penzberg im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 108-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Penzberg im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Penzberg | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weilheim-Schongau | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Penzberg auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Penzberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Obersöchering | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Altenstadt | 320 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Antdorf | 340 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Habach | 340 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Iffeldorf | 320 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Penzberg an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Penzberg nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Penzberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Penzberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Penzberg
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 25.512.923 Euro | 1.498 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 2.896.378 Euro | 170 Euro |
| Grundsteuer B | 2.771.600 Euro | 163 Euro |
| Grundsteuer A | 13.900 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 17.028 | |
Je Einwohner flossen Penzberg im Berichtsjahr 2024 1.498 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Penzberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Penzberg?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Penzberg?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Penzberg hoch?
Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %. Penzberg liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Penzberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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