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Hebesätze Pegnitz
In Pegnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Pegnitz hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Pegnitz im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 154-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Pegnitz im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pegnitz | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bayreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pegnitz auf Platz 29, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Pegnitz mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pegnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Berneck i.Fichtelgebirge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Emtmannsberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Kirchenpingarten | 400 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Plech | 400 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Ahorntal | 390 % | −10 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Pegnitz an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Pegnitz beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Pegnitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pegnitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Pegnitz aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.765.424 Euro | 422 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 543.603 Euro | 40 Euro |
| Grundsteuer B | 2.001.125 Euro | 146 Euro |
| Grundsteuer A | 87.345 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.665 | |
Pegnitz nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 422 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pegnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pegnitz?
In Pegnitz gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pegnitz?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Pegnitz hoch?
Pegnitz liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bayreuth von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Pegnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.