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Bayern Landkreis Regen Patersdorf

Hebesätze Patersdorf

Landkreis Regen · AGS 09276134 · 1.747 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Patersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Regen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Patersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Patersdorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.466-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Patersdorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Patersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Patersdorf 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regen 375 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Patersdorf auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Patersdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Regen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Patersdorf Grundsteuer B
Achslach 320 % −10 Prozentpunkte 360 %
Prackenbach 340 % +10 Prozentpunkte 320 %
Teisnach 320 % −10 Prozentpunkte 290 %
Zachenberg 320 % −10 Prozentpunkte 300 %
Drachselsried 350 % +20 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Patersdorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Patersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Patersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Patersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Patersdorf?

In Patersdorf gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Patersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Patersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 375 %. Patersdorf liegt 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Patersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Patersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.