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Hebesätze Achslach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Achslach beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Regen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.
Wie Achslach zum Landesdurchschnitt liegt
Achslach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.923-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Achslach im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Achslach | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Regen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Achslach auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Achslach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Achslach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Teisnach | 320 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Zachenberg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Patersdorf | 330 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
| Geiersthal | 300 % | −20 Prozentpunkte | 280 % |
| Prackenbach | 340 % | +20 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Achslach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Achslach beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Achslach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Achslach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Achslach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Achslach?
Achslach setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Achslach?
Achslach setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Achslach hoch?
Achslach liegt 55 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Regen von 375 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Achslach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.