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Hebesätze Patersberg
450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Patersberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.
Wie Patersberg zum Landesdurchschnitt liegt
Patersberg liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.552-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Patersberg ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Patersberg | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Patersberg auf Platz 133, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Patersberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Auel | 450 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Lahnstein | 450 % | 0 Prozentpunkte | 540 % |
| Nassau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 523 % |
| Niederneisen | 440 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
| Prath | 440 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
Was der Hebesatz in Patersberg in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo die Festsetzung für Patersberg nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Patersberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Patersberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Patersberg tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 13.550 Euro | 41 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.054 Euro | 3 Euro |
| Grundsteuer B | 79.909 Euro | 240 Euro |
| Grundsteuer A | 3.168 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 333 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Patersberg im Berichtsjahr 2024 41 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Patersberg liegt unter diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 333 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Patersberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Patersberg?
In Patersberg gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Patersberg?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Patersberg hoch?
Patersberg liegt 70 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Patersberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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