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Bayern Landkreis Main-Spessart Partenstein

Hebesätze Partenstein

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677170 · 2.792 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Partenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Partenstein hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Partenstein im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.057-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Partenstein nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Partenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Partenstein 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Partenstein auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Partenstein Grundsteuer B
Birkenfeld 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Frammersbach 320 % 0 Prozentpunkte 480 %
Gössenheim 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neuendorf 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Neustadt a.Main 320 % 0 Prozentpunkte 325 %

Ein Rechenbeispiel für Partenstein

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Partenstein nachzulesen ist

Partenstein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Partenstein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Partenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Partenstein?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Partenstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Partenstein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Main-Spessart von 345 % liegt der Satz von Partenstein 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Partenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Partenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.