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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Otterberg

Hebesätze Otterberg

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335035 · 5.429 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Otterberg, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Otterberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Otterberg im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Otterberg im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 121-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Otterberg nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Otterberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Otterberg 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Otterberg auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Otterberg liegt

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Otterberg Grundsteuer B
Fischbach 405 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schallodenbach 405 % 0 Prozentpunkte 550 %
Schopp 406 % +1 Prozentpunkte 601 %
Oberarnbach 403 % −2 Prozentpunkte 468 %
Bann 400 % −5 Prozentpunkte 550 %

Ein Rechenbeispiel für Otterberg

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Otterberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Otterberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Otterberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Otterberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Otterberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Otterberg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kaiserslautern von 400 % liegt Otterberg 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Otterberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Otterberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.