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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Oberarnbach

Hebesätze Oberarnbach

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335031 · 429 Einwohner

Gewerbesteuer
403 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
468 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberarnbach beträgt 403 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 468 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Oberarnbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberarnbach im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 403 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.004 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.387-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberarnbach nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberarnbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberarnbach 403 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +23 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberarnbach auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Oberarnbach liegt

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberarnbach Grundsteuer B
Fischbach 405 % +2 Prozentpunkte 465 %
Otterberg 405 % +2 Prozentpunkte 475 %
Schallodenbach 405 % +2 Prozentpunkte 550 %
Bann 400 % −3 Prozentpunkte 550 %
Bruchmühlbach-Miesau 400 % −3 Prozentpunkte 522 %

Ein Rechenbeispiel für Oberarnbach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 403 % ergibt das 13.470,28 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Oberarnbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberarnbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberarnbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberarnbach?

In Oberarnbach gilt ein Hebesatz von 403 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.470,28 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberarnbach?

468 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Oberarnbach hoch?

Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %. Oberarnbach liegt damit 3 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberarnbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberarnbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.