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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Ostfildern

Hebesätze Ostfildern

Landkreis Esslingen · AGS 08116080 · 39.908 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ostfildern, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ostfildern setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Ostfildern zum Landesdurchschnitt liegt

Ostfildern liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 43-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ostfildern im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ostfildern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ostfildern 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostfildern auf Platz 39, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Ostfildern

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ostfildern Grundsteuer B
Esslingen am Neckar 400 % 0 Prozentpunkte 458 %
Frickenhausen 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Neuhausen auf den Fildern 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Plochingen 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Dettingen unter Teck 395 % −5 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Ostfildern konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ostfildern, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ostfildern noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostfildern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostfildern?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostfildern?

Ostfildern setzt die Grundsteuer B auf 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ostfildern hoch?

Gemessen am Median Landkreis Esslingen von 380 % liegt der Satz von Ostfildern 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ostfildern durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ostfildern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.