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Hebesätze Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen auf den Fildern setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Neuhausen auf den Fildern bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuhausen auf den Fildern im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 203-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Neuhausen auf den Fildern im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuhausen auf den Fildern | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Esslingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhausen auf den Fildern auf Platz 39, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Neuhausen auf den Fildern mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuhausen auf den Fildern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Esslingen am Neckar | 400 % | 0 Prozentpunkte | 458 % |
| Frickenhausen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ostfildern | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Plochingen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Dettingen unter Teck | 395 % | −5 Prozentpunkte | 410 % |
Gewerbesteuer in Neuhausen auf den Fildern an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Neuhausen auf den Fildern beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Neuhausen auf den Fildern selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuhausen auf den Fildern noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhausen auf den Fildern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhausen auf den Fildern?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhausen auf den Fildern?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Neuhausen auf den Fildern hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Esslingen von 380 % liegt Neuhausen auf den Fildern 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.