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Sachsen-Anhalt › Landkreis Harz ›Osterwieck

Hebesätze Osterwieck

Landkreis Harz · AGS 15085230 · 10.955 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Osterwieck, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Osterwieck setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Harz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Osterwieck zum Landesdurchschnitt liegt

Osterwieck liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 48-größte von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Osterwieck nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterwieck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterwieck 400 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Harz 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Harz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterwieck auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Osterwieck liegt

Gemeinden im Landkreis Harz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterwieck Grundsteuer B
Groß Quenstedt 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Huy 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ilsenburg (Harz) 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Nordharz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Falkenstein/Harz 390 % −10 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Osterwieck

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Osterwieck legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Osterwieck fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Was Osterwieck aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Osterwieck, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer7.943.362 Euro719 Euro
davon Gewerbesteuerumlage695.079 Euro63 Euro
Grundsteuer B1.104.138 Euro100 Euro
Grundsteuer A432.279 Euro39 Euro
Einwohner am 31.12.202411.045

Osterwieck nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 719 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterwieck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterwieck?

Osterwieck setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterwieck?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Osterwieck hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Osterwieck liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Osterwieck selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Osterwieck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.