Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen-Anhalt Landkreis Harz Falkenstein/Harz

Hebesätze Falkenstein/Harz

Landkreis Harz · AGS 15085110 · 5.167 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Falkenstein/Harz, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Falkenstein/Harz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Harz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Falkenstein/Harz zum Landesdurchschnitt liegt

Falkenstein/Harz liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 161 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 104-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Falkenstein/Harz vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Falkenstein/Harz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Falkenstein/Harz 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Harz 395 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Harz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Falkenstein/Harz auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Falkenstein/Harz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Harz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Falkenstein/Harz Grundsteuer B
Groß Quenstedt 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Harzgerode 380 % −10 Prozentpunkte 420 %
Huy 400 % +10 Prozentpunkte 450 %
Ilsenburg (Harz) 400 % +10 Prozentpunkte 450 %
Nordharz 400 % +10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Falkenstein/Harz anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Falkenstein/Harz beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Falkenstein/Harz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Falkenstein/Harz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Falkenstein/Harz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Falkenstein/Harz?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Falkenstein/Harz?

390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Falkenstein/Harz hoch?

Falkenstein/Harz liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Harz von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Falkenstein/Harz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Falkenstein/Harz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.