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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Osterwald

Hebesätze Osterwald

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456017 · 1.205 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

365 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Osterwald aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Osterwald bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Osterwald im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 201 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 666-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Osterwald vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterwald 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterwald auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Osterwald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterwald Grundsteuer B
Schüttorf 365 % 0 Prozentpunkte 355 %
Gölenkamp 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Isterberg 360 % −5 Prozentpunkte 360 %
Itterbeck 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Neuenhaus 370 % +5 Prozentpunkte 370 %

Wie viel Gewerbesteuer in Osterwald anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Osterwald beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Osterwald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Osterwald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterwald?

In Osterwald gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterwald?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Osterwald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 355 %. Osterwald liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Osterwald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Osterwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.