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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Gölenkamp

Hebesätze Gölenkamp

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456007 · 585 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gölenkamp setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Gölenkamp bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gölenkamp im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 893-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gölenkamp im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gölenkamp, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gölenkamp 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gölenkamp auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Gölenkamp liegt

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gölenkamp Grundsteuer B
Isterberg 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Itterbeck 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ohne 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Emlichheim 355 % −5 Prozentpunkte 355 %
Engden 355 % −5 Prozentpunkte 355 %

Was die Gewerbesteuer in Gölenkamp konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gölenkamp, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gölenkamp noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gölenkamp

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gölenkamp?

In Gölenkamp gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gölenkamp?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gölenkamp hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Grafschaft Bentheim von 355 % liegt Gölenkamp 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gölenkamp. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gölenkamp
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.