Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Heidekreis Osterheide, gemfr. Bezirk

Hebesätze Osterheide, gemfr. Bezirk

Heidekreis · AGS 03358501 · 6.734 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Osterheide, gemfr. Bezirk gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Osterheide, gemfr. Bezirk bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Osterheide, gemfr. Bezirk im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 289-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Osterheide, gemfr. Bezirk nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterheide, gemfr. Bezirk, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterheide, gemfr. Bezirk 350 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterheide, gemfr. Bezirk auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterheide, gemfr. Bezirk Grundsteuer B
Eickeloh 360 % +10 Prozentpunkte 420 %
Grethem 340 % −10 Prozentpunkte 410 %
Hademstorf 340 % −10 Prozentpunkte 400 %
Häuslingen 370 % +20 Prozentpunkte 420 %
Buchholz (Aller) 375 % +25 Prozentpunkte 375 %

Ein Rechenbeispiel für Osterheide, gemfr. Bezirk

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Osterheide, gemfr. Bezirk legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Osterheide, gemfr. Bezirk fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterheide, gemfr. Bezirk

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterheide, gemfr. Bezirk?

In Osterheide, gemfr. Bezirk gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterheide, gemfr. Bezirk?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Osterheide, gemfr. Bezirk hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Osterheide, gemfr. Bezirk liegt 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Osterheide, gemfr. Bezirk durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Osterheide, gemfr. Bezirk
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.