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Bayern Landkreis Neu-Ulm Osterberg

Hebesätze Osterberg

Landkreis Neu-Ulm · AGS 09775142 · 947 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Osterberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Neu-Ulm liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Osterberg zum Landesdurchschnitt liegt

Osterberg liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.957-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Osterberg nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterberg 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neu-Ulm 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterberg auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterberg Grundsteuer B
Altenstadt 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bellenberg 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Illertissen 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Roggenburg 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Elchingen 335 % +5 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Osterberg

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Osterberg nachzulesen ist

Osterberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Osterberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 395 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Osterberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Osterberg liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Osterberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Osterberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.