Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Neu-Ulm Altenstadt

Hebesätze Altenstadt

Landkreis Neu-Ulm · AGS 09775111 · 5.307 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Altenstadt, M

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Altenstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Neu-Ulm liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Altenstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Altenstadt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 544-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Altenstadt ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenstadt 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neu-Ulm 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenstadt auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Altenstadt

Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenstadt Grundsteuer B
Bellenberg 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Illertissen 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Osterberg 330 % 0 Prozentpunkte 395 %
Roggenburg 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Elchingen 335 % +5 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Altenstadt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Altenstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Altenstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenstadt?

Altenstadt setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenstadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Altenstadt hoch?

Altenstadt liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Neu-Ulm von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Altenstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Altenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.