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Hebesätze Öhningen
Öhningen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Konstanz liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Öhningen hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Öhningen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 686-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Öhningen im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Öhningen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Konstanz | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Konstanz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Öhningen auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Öhningen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Öhningen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gottmadingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hohenfels | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Moos | 350 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
| Stockach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Tengen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Öhningen konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Öhningen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Öhningen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Öhningen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.312.566 Euro | 369 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 129.573 Euro | 36 Euro |
| Grundsteuer B | 588.876 Euro | 165 Euro |
| Grundsteuer A | 34.760 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.559 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Öhningen im Berichtsjahr 2024 369 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Öhningen liegt unter diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Öhningen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Öhningen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Öhningen?
325 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Öhningen hoch?
Öhningen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Konstanz von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Öhningen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.