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Hebesätze Ochsenfurt
Für Ochsenfurt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Ochsenfurt hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Ochsenfurt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 201-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Ochsenfurt nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ochsenfurt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Würzburg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ochsenfurt auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Ochsenfurt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ochsenfurt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bergtheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Estenfeld | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Hettstadt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Höchberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Oberpleichfeld | 350 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Ein Rechenbeispiel für Ochsenfurt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Ochsenfurt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Ochsenfurt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Ochsenfurt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.813.535 Euro | 518 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 606.645 Euro | 54 Euro |
| Grundsteuer B | 1.467.693 Euro | 131 Euro |
| Grundsteuer A | 127.989 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.219 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Ochsenfurt im Berichtsjahr 2024 518 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Ochsenfurt liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ochsenfurt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ochsenfurt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ochsenfurt?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ochsenfurt hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt Ochsenfurt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Ochsenfurt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.