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Hebesätze Oberviechtach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberviechtach beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Oberviechtach hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Oberviechtach im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 583-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Oberviechtach im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oberviechtach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Schwandorf | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberviechtach auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Oberviechtach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oberviechtach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bodenwöhr | 350 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Dieterskirchen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Guteneck | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Nabburg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Oberviechtach konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberviechtach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberviechtach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Oberviechtach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.393.622 Euro | 692 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 299.483 Euro | 61 Euro |
| Grundsteuer B | 525.196 Euro | 107 Euro |
| Grundsteuer A | 49.099 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.905 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Oberviechtach im Berichtsjahr 2024 692 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Oberviechtach liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberviechtach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberviechtach?
In Oberviechtach gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberviechtach?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Oberviechtach hoch?
Gemessen am Median Landkreis Schwandorf von 350 % liegt der Satz von Oberviechtach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Oberviechtach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.