Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Obertiefenbach

Hebesätze Obertiefenbach

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141104 · 380 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Obertiefenbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Obertiefenbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Obertiefenbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.485-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Obertiefenbach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Obertiefenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Obertiefenbach 365 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Obertiefenbach auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Obertiefenbach

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Obertiefenbach Grundsteuer B
Holzhausen an der Haide 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Lipporn 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Miehlen 365 % 0 Prozentpunkte 415 %
Holzheim 370 % +5 Prozentpunkte 415 %
Welterod 375 % +10 Prozentpunkte 435 %

Ein Rechenbeispiel für Obertiefenbach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Obertiefenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Obertiefenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Obertiefenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Obertiefenbach?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Obertiefenbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Obertiefenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Obertiefenbach liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Obertiefenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Obertiefenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.