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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Welterod

Hebesätze Welterod

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141137 · 454 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Welterod gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Welterod zum Landesdurchschnitt liegt

Welterod liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 130 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.334-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Welterod im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Welterod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Welterod 375 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Welterod auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Welterod liegt

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Welterod Grundsteuer B
Altendiez 380 % +5 Prozentpunkte 465 %
Arzbach 380 % +5 Prozentpunkte 465 %
Aull 380 % +5 Prozentpunkte 465 %
Berg 380 % +5 Prozentpunkte 465 %
Bettendorf 380 % +5 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Welterod konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Welterod, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Welterod noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Welterod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Welterod?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Welterod?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 435 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Welterod hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt Welterod 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Welterod. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Welterod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.