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Bayern Landkreis Mühldorf a.Inn Obertaufkirchen

Hebesätze Obertaufkirchen

Landkreis Mühldorf a.Inn · AGS 09183135 · 2.675 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Obertaufkirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Obertaufkirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Obertaufkirchen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.093-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Obertaufkirchen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Obertaufkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Obertaufkirchen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mühldorf a.Inn 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Obertaufkirchen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Obertaufkirchen

Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Obertaufkirchen Grundsteuer B
Buchbach 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Maitenbeth 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Mettenheim 320 % 0 Prozentpunkte 280 %
Polling 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Ampfing 330 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Obertaufkirchen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Obertaufkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Obertaufkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Obertaufkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Obertaufkirchen?

In Obertaufkirchen gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Obertaufkirchen?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Obertaufkirchen hoch?

Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %. Obertaufkirchen liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Obertaufkirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Obertaufkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.