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Bayern Landkreis Straubing-Bogen Oberschneiding

Hebesätze Oberschneiding

Landkreis Straubing-Bogen · AGS 09278167 · 3.303 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberschneiding beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Oberschneiding zum Landesdurchschnitt liegt

Oberschneiding liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 913-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Oberschneiding im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberschneiding, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberschneiding 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Straubing-Bogen 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberschneiding auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberschneiding Grundsteuer B
Atting 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feldkirchen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Haselbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Mallersdorf-Pfaffenberg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Perkam 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Oberschneiding an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Oberschneiding selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Oberschneiding noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberschneiding

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberschneiding?

Oberschneiding setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberschneiding?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Oberschneiding hoch?

Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %. Oberschneiding liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oberschneiding durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberschneiding
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.