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Bayern Landkreis Straubing-Bogen Mallersdorf-Pfaffenberg

Hebesätze Mallersdorf-Pfaffenberg

Landkreis Straubing-Bogen · AGS 09278148 · 6.976 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mallersdorf-Pfaffenberg, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mallersdorf-Pfaffenberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Mallersdorf-Pfaffenberg hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Mallersdorf-Pfaffenberg im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 380-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mallersdorf-Pfaffenberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mallersdorf-Pfaffenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mallersdorf-Pfaffenberg 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Straubing-Bogen 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mallersdorf-Pfaffenberg auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Mallersdorf-Pfaffenberg liegt

Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mallersdorf-Pfaffenberg Grundsteuer B
Atting 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feldkirchen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Haselbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Oberschneiding 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Perkam 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Mallersdorf-Pfaffenberg konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mallersdorf-Pfaffenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mallersdorf-Pfaffenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mallersdorf-Pfaffenberg?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mallersdorf-Pfaffenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mallersdorf-Pfaffenberg hoch?

Mallersdorf-Pfaffenberg liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Straubing-Bogen von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mallersdorf-Pfaffenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.