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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Oberöfflingen

Hebesätze Oberöfflingen

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231100 · 281 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
399 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
342 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberöfflingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 399 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Oberöfflingen im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Oberöfflingen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 120 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.702-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberöfflingen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberöfflingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberöfflingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberöfflingen auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Oberöfflingen liegt

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberöfflingen Grundsteuer B
Diefenbach 370 % 0 Prozentpunkte 310 %
Arenrath 365 % −5 Prozentpunkte 365 %
Bettenfeld 375 % +5 Prozentpunkte 388 %
Eckfeld 365 % −5 Prozentpunkte 380 %
Eisenschmitt 365 % −5 Prozentpunkte 365 %

Ein Rechenbeispiel für Oberöfflingen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Oberöfflingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberöfflingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberöfflingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberöfflingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberöfflingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 399 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Oberöfflingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 % liegt Oberöfflingen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberöfflingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberöfflingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.