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Hebesätze Oberndorf
Für Oberndorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Cuxhaven liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Oberndorf hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Oberndorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 625-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Oberndorf nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oberndorf | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Cuxhaven | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Cuxhaven mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberndorf auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Oberndorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oberndorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Belum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Cadenberge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Geestland | 400 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Hagen im Bremischen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Ihlienworth | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
Ein Rechenbeispiel für Oberndorf
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Oberndorf beschließt
Oberndorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Oberndorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Oberndorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 236.915 Euro | 173 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.730 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 174.451 Euro | 128 Euro |
| Grundsteuer A | 74.293 Euro | 54 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.367 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Oberndorf im Berichtsjahr 2024 173 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Oberndorf liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberndorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberndorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberndorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Oberndorf hoch?
Der Median Landkreis Cuxhaven liegt bei 390 %. Oberndorf liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Oberndorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.