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Hebesätze Oberkirch
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oberkirch aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Oberkirch bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Oberkirch im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 106-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Oberkirch ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oberkirch | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ortenaukreis | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberkirch auf Platz 46, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Oberkirch
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oberkirch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Durbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Oppenau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Lautenbach | 375 % | −5 Prozentpunkte | 375 % |
| Friesenheim | 370 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Lahr/Schwarzwald | 390 % | +10 Prozentpunkte | 420 % |
Was der Hebesatz in Oberkirch in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Oberkirch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Oberkirch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberkirch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberkirch?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberkirch?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Oberkirch hoch?
Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %. Oberkirch liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberkirch per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.