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Baden-Württemberg Ortenaukreis Lahr/Schwarzwald

Hebesätze Lahr/Schwarzwald

Ortenaukreis · AGS 08317065 · 48.695 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lahr/Schwarzwald, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lahr/Schwarzwald aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Lahr/Schwarzwald im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Lahr/Schwarzwald im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 30-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lahr/Schwarzwald nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lahr/Schwarzwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lahr/Schwarzwald 390 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lahr/Schwarzwald auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lahr/Schwarzwald Grundsteuer B
Durbach 380 % −10 Prozentpunkte 390 %
Kehl 400 % +10 Prozentpunkte 460 %
Oberkirch 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Oppenau 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Lautenbach 375 % −15 Prozentpunkte 375 %

Ein Rechenbeispiel für Lahr/Schwarzwald

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Lahr/Schwarzwald nachzulesen ist

Lahr/Schwarzwald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lahr/Schwarzwald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lahr/Schwarzwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lahr/Schwarzwald?

In Lahr/Schwarzwald gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lahr/Schwarzwald?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lahr/Schwarzwald hoch?

Lahr/Schwarzwald liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Ortenaukreis von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lahr/Schwarzwald durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lahr/Schwarzwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.