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Hebesätze Nußdorf a.Inn
In Nußdorf a.Inn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Was der Wert für Nußdorf a.Inn bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Nußdorf a.Inn im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.097-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Nußdorf a.Inn vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Nußdorf a.Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rosenheim | 335 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nußdorf a.Inn auf Platz 26, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Nußdorf a.Inn mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Nußdorf a.Inn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aschau i.Chiemgau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Babensham | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Bad Endorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Bernau a.Chiemsee | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Edling | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Nußdorf a.Inn anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Nußdorf a.Inn beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Nußdorf a.Inn und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Nußdorf a.Inn ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nußdorf a.Inn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nußdorf a.Inn?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nußdorf a.Inn?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Nußdorf a.Inn hoch?
Nußdorf a.Inn liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Nußdorf a.Inn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.