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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Nossendorf

Hebesätze Nossendorf

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071112 · 658 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nossendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Nossendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Nossendorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 386-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Nossendorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nossendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nossendorf 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nossendorf auf Platz 99, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Nossendorf liegt

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nossendorf Grundsteuer B
Borrentin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Burg Stargard 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Godendorf 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Groß Kelle 381 % 0 Prozentpunkte 388 %
Groß Nemerow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Was die Gewerbesteuer in Nossendorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Nossendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Nossendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nossendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nossendorf?

Der Hebesatz liegt bei 381 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.734,93 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nossendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 427 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Nossendorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Nossendorf 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nossendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nossendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.