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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Godendorf

Hebesätze Godendorf

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071042 · 232 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Godendorf beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wo Godendorf im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Godendorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 676-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Godendorf nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Godendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Godendorf 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Godendorf auf Platz 99, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Godendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Godendorf Grundsteuer B
Borrentin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Burg Stargard 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Groß Kelle 381 % 0 Prozentpunkte 388 %
Groß Nemerow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Hohen Wangelin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Ein Rechenbeispiel für Godendorf

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Godendorf beschliesst

Godendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Godendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Godendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Godendorf?

Godendorf setzt 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.734,93 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Godendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Godendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Godendorf 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Godendorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Godendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.