Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Burg Stargard

Hebesätze Burg Stargard

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071021 · 5.357 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burg Stargard, Stadt

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

381 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burg Stargard aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Burg Stargard zum Landesdurchschnitt liegt

Burg Stargard liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 89 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 381 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 47-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Burg Stargard nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burg Stargard, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burg Stargard 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burg Stargard auf Platz 99, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Burg Stargard liegt

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burg Stargard Grundsteuer B
Borrentin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Godendorf 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Groß Kelle 381 % 0 Prozentpunkte 388 %
Groß Nemerow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Hohen Wangelin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Ein Rechenbeispiel für Burg Stargard

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 381 % Hebesatz sind 12.734,93 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Burg Stargard legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Burg Stargard fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burg Stargard

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burg Stargard?

In Burg Stargard gilt ein Hebesatz von 381 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.734,93 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burg Stargard?

Burg Stargard setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burg Stargard hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Burg Stargard 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Burg Stargard. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Burg Stargard
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.