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Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Nordheim v.d.Rhön

Hebesätze Nordheim v.d.Rhön

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673147 · 1.083 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nordheim v.d.Rhön beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Nordheim v.d.Rhön im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Nordheim v.d.Rhön im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.880-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Nordheim v.d.Rhön im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nordheim v.d.Rhön, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nordheim v.d.Rhön 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nordheim v.d.Rhön auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Nordheim v.d.Rhön mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nordheim v.d.Rhön Grundsteuer B
Bad Königshofen i.Grabfeld 380 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bad Neustadt a.d.Saale 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Fladungen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Rödelmaier 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schönau a.d.Brend 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Nordheim v.d.Rhön konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Nordheim v.d.Rhön beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Nordheim v.d.Rhön, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Nordheim v.d.Rhön noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nordheim v.d.Rhön

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nordheim v.d.Rhön?

In Nordheim v.d.Rhön gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nordheim v.d.Rhön?

Nordheim v.d.Rhön setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nordheim v.d.Rhön hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rhön-Grabfeld von 360 % liegt der Satz von Nordheim v.d.Rhön 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nordheim v.d.Rhön. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Nordheim v.d.Rhön
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.