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Niedersachsen Landkreis Emsland Niederlangen

Hebesätze Niederlangen

Landkreis Emsland · AGS 03454039 · 1.353 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Niederlangen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.

Wie Niederlangen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Niederlangen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 355 % setzen bundesweit 56 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 630-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Niederlangen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederlangen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederlangen 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emsland 355 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederlangen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Niederlangen liegt

Gemeinden im Landkreis Emsland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederlangen Grundsteuer B
Dersum 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Dörpen 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Fresenburg 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Heede 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Kluse 355 % 0 Prozentpunkte 355 %

Gewerbesteuer in Niederlangen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 355 % ergibt das 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Niederlangen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Niederlangen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederlangen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederlangen?

Niederlangen setzt 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.865,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederlangen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederlangen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Emsland von 355 % liegt der Satz von Niederlangen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Niederlangen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Niederlangen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.