Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Coburg Niederfüllbach

Hebesätze Niederfüllbach

Landkreis Coburg · AGS 09473153 · 1.495 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Niederfüllbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Niederfüllbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Niederfüllbach im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.617-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Niederfüllbach im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederfüllbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederfüllbach 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Coburg 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Coburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederfüllbach auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Coburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederfüllbach Grundsteuer B
Meeder 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Rödental 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dörfles-Esbach 350 % −10 Prozentpunkte 330 %
Ahorn 380 % +20 Prozentpunkte 360 %
Bad Rodach 340 % −20 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Niederfüllbach konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Niederfüllbach nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niederfüllbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niederfüllbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederfüllbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederfüllbach?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederfüllbach?

Niederfüllbach setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederfüllbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Niederfüllbach liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Niederfüllbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Niederfüllbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.