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Bayern Landkreis Coburg Dörfles-Esbach

Hebesätze Dörfles-Esbach

Landkreis Coburg · AGS 09473120 · 3.566 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dörfles-Esbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Dörfles-Esbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dörfles-Esbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 845-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Dörfles-Esbach vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dörfles-Esbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dörfles-Esbach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Coburg 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Coburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dörfles-Esbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Dörfles-Esbach

Gemeinden im Landkreis Coburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dörfles-Esbach Grundsteuer B
Bad Rodach 340 % −10 Prozentpunkte 360 %
Lautertal 340 % −10 Prozentpunkte 380 %
Meeder 360 % +10 Prozentpunkte 350 %
Niederfüllbach 360 % +10 Prozentpunkte 350 %
Rödental 360 % +10 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Dörfles-Esbach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Dörfles-Esbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Dörfles-Esbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dörfles-Esbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dörfles-Esbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dörfles-Esbach?

Dörfles-Esbach setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dörfles-Esbach hoch?

Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 %. Dörfles-Esbach liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Dörfles-Esbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Dörfles-Esbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.